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govio

Datenschutz- und Cookie-Erklärung

Wie govio personenbezogene Daten, Kontaktanfragen, Cookies, Analyse und eingebettete Medien auf der öffentlichen Website verarbeitet.

Geltungsbereich

Diese Datenschutz- und Cookie-Erklärung erklärt, wie die öffentliche govio-Website unter govio.online personenbezogene Daten, Kontaktanfragen, Cookies, Analyse und eingebettete Medien verarbeitet. Sie gilt für die Website, nicht für separate Produkt- oder Vertragsbedingungen.

Verantwortlicher

Die Website wird betrieben von ambitas, s. r. o., Ševčenkova 25, 851 01 Bratislava, Slowakei, EU, Unternehmens-ID 45 280 380. ambitas ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die über diese öffentliche Website verarbeitet werden.

Kontaktinformationen

Für Datenschutzfragen oder Anfragen zur Ausübung Ihrer Rechte kontaktieren Sie gdpr@govio.online.

Daten, die wir verarbeiten

Wir können technische Zugriffsdaten, Spracheinstellungen, Cookie-Einwilligungen, Analysedaten nach Einwilligung, Auswahl zu eingebetteten Medien und Informationen verarbeiten, die Sie über das Enterprise-Kontaktformular übermitteln.

Daten aus dem Kontaktformular

Wenn Sie das Enterprise-Kontaktformular absenden, verarbeiten wir Name, berufliche E-Mail, Organisation, Organisationstyp, optionale Telefonnummer, optionale Nachricht, Einwilligungsstatus, ausgewählte Sprache, Seiten-URL, CTA/Quelle, UTM-Parameter, Referrer, Zeitstempel und übliche technische Übermittlungsmetadaten.

Zwecke

Wir verarbeiten Website-Daten, um die Website bereitzustellen und zu schützen, Präferenzen zu speichern, Ihre Anfrage zu beantworten, Geschäftskommunikation zu verwalten, die Website-Leistung nach Analyse-Einwilligung zu messen und das YouTube-Video nach Einwilligung oder beim Abspielen zu laden.

Rechtsgrundlagen

Kontaktanfragen und Sicherheitsdaten der Website verarbeiten wir auf Grundlage berechtigter Interessen am Betrieb der Website und an der Beantwortung geschäftlicher Anfragen. Optionale Analyse-Cookies und automatisches Laden eingebetteter Medien verarbeiten wir auf Grundlage der Einwilligung. Bestimmte Aufzeichnungen können wir aufbewahren, wenn dies für rechtliche Pflichten oder Rechtsansprüche erforderlich ist.

Empfänger und Auftragsverarbeiter

Personenbezogene Daten können vom ambitas-Team, unserem eigenen ambitas-Server bei Hetzner in Deutschland, Zoho SMTP/E-Mail-Diensten für die Zustellung des Kontaktformulars, Google Analytics nach Analyse-Einwilligung und YouTube/Google nur dann verarbeitet werden, wenn das YouTube-Video nach Zustimmung zu Marketing und eingebetteten Medien geladen wird oder wenn der Besucher das Video abspielt.

Internationale Übermittlungen

Die öffentliche Website wird auf einem ambitas-Server bei Hetzner in Deutschland gehostet. Einige Anbieter, etwa Google oder YouTube, können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten, wenn ihre Dienste genutzt werden. In solchen Fällen stützen wir uns auf die jeweiligen Übermittlungsmechanismen und Schutzmaßnahmen des Anbieters.

Aufbewahrung

Enterprise-Kontaktleads werden bis zu 24 Monate aufbewahrt, sofern keine längere Aufbewahrung für eine aktive Geschäftsbeziehung oder rechtliche Pflicht erforderlich ist. Technische und Rate-Limit-Logs werden normalerweise bis zu 30 Tage aufbewahrt. Sprach- und Cookie-Einwilligungen werden 12 Monate gespeichert. Die Aufbewahrung in Google Analytics folgt den konfigurierten Analyse-Aufbewahrungseinstellungen.

Sicherheit

Für die öffentliche Website verwenden wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, darunter HTTPS, Zugriffskontrollen, serverseitige Validierung, Honeypot- und Rate-Limit-Schutz für das Kontaktformular sowie beschränkten Zugriff auf eingehende Anfragen.

Ihre Rechte

Je nach Situation können Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Widerruf der Einwilligung haben. Sie haben außerdem das Recht, Beschwerde beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik einzulegen.

Ausübung Ihrer Rechte

Senden Sie Datenschutzanfragen an gdpr@govio.online. Vor der Bearbeitung einer Anfrage müssen wir möglicherweise Ihre Identität und Ihre Beziehung zur betreffenden Organisation prüfen.

Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Die öffentliche Website verwendet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf Besucher hätte.

Cookies und ähnliche Technologien

Cookies und ähnliche Browser-Speicher helfen der Website, Auswahlen zu speichern, korrekt zu funktionieren, Besuche nach Einwilligung zu messen und das YouTube-Video nach Einwilligung oder beim Abspielen zu laden. Notwendige Cookies sind für Website und Präferenzen erforderlich. Analyse sowie Marketing/eingebettete Medien sind optionale Kategorien.

Cookie-Kategorien und Einwilligungen

Sie können alle akzeptieren, optionale Cookies ablehnen oder Analyse und Marketing/eingebettete Medien anpassen. Sie können die Cookie-Einstellungen jederzeit über die Fußzeile der Website erneut öffnen. Wenn Sie optionale Cookies ablehnen, bleiben Google Analytics und das automatische Laden eingebetteter YouTube-Medien deaktiviert, bis Sie Ihre Auswahl ändern. Das Video können Sie dennoch direkt abspielen.

Cookie- und Browser-Speicherliste

Die folgende Tabelle listet die erwarteten Cookies und Browser-Speicher für die öffentliche Website auf. Analyse-Cookies erscheinen nur nach Analyse-Einwilligung. YouTube- oder Google-Speicher für eingebettete Medien sollte nur erscheinen, wenn das YouTube-Video nach Zustimmung zu eingebetteten Medien geladen wird oder wenn der Besucher das Video abspielt.

Cookie Typ Zweck Dauer
govio_language Notwendig Speichert die ausgewählte Website-Sprache 12 Monate
govio_cookie_consent Notwendig Speichert Cookie-Einstellungen in einem First-Party-Cookie und in localStorage 12 Monate
_ga Analyse Unterscheidung von Besuchern in Google Analytics Bis zu 2 Jahre, wenn Analyse-Einwilligung erteilt wurde
_ga_* Analyse Google-Analytics Sitzungs- und Messdaten Bis zu 2 Jahre, wenn Analyse-Einwilligung erteilt wurde
YouTube / Google Speicher für eingebettete Medien Marketing und eingebettete Medien Kann von YouTube oder Google nur gesetzt werden, wenn das YouTube-Video nach Zustimmung zu eingebetteten Medien geladen wird oder wenn der Besucher das Video abspielt Variiert je nach Anbieter und Browsereinstellungen

Änderungen

Wir können diese Erklärung aktualisieren, wenn sich Website, Cookies, Anbieter, rechtliche Anforderungen oder Verarbeitungstätigkeiten ändern.

Datum des Inkrafttretens

Datum des Inkrafttretens: 15. Mai 2026.